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Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
hat, ist er gehalten, dies Exitbound an folgende E-Mail-Adresse info@exitbound.
de mitzuteilen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EXIT GAME APP
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Deutschland (nachfolgend „Exitbound“ genannt) hat die mobile Software „Exitbound“
entwickelt (zusammenfassend auch als „Software“ bezeichnet). Die Nutzung der
Software erfolgt durch die für den Kunden bestimmten Verwaltungsfunktionen des von
Exitbound betriebenen Redaktionssystems („Backend“) in Verbindung mit der jeweiligen
Clientsoftware, welche auf mobilen Endgeräten der Teilnehmer installiert wird („Basis-
App“).
juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
für alle Verträge über die Lieferung der jeweiligen Basis-App, der Bereitstellung
des Backends sowie gegebenenfalls beauftragter Anpassungen und weiterer beauftragter
Leistungen (z.B. Beratung, Einweisung und Schulung) und für hierauf bezogene
vorvertragliche Schuldverhältnisse mit Rhön Adventure Academy ausschließlich. Sie gelten
auch für alle künftigen Verträge im Zusammenhang mit den vorgenannten Lieferungen
und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
kein Vertragshändlervertrag oder sonstiger Vertriebsvertrag zustande. Ebenso sind weder
eine Exklusivität noch ein Gebietsschutz vereinbart. Derartige Abreden bedürfen zwingend
der schriftlichen Form; dies gilt ebenso für eine Vereinbarung über den Verzicht auf die
schriftliche Form. Die
info@exit-bound.de vorher schriftlich anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen
des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des
Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn Exitbound ihrer Geltung im Einzelfall
nicht gesondert widerspricht oder wenn Exitbound auf ein Schreiben Bezug nimmt,
das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebot dar.
kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung von Exitbound, durch schlüssiges Handeln,
insbesondere wenn Exitbound nach der Bestellung durch den Kunden mit der vertragsgemäßen
Leistungserbringung beginnt, oder dadurch, dass der Kunde ein verbindliches
Angebot von Exitbound annimmt.
gebunden.
§ 3 Inhalt der Leistungen
1nutzt der Kunde die Game-App und die Quiz-App im Rahmen der im Einzelvertrag vereinbarten
Einsatzmöglichkeiten mit einer unbestimmten Anzahl von mobilen Endgeräten, jedoch
mit einer für die jeweilige offene Anwendung bestimmten Anzahl von mit Koordinatenpunkten
verbundenen und im Backend von Exitbound hinterlegten Informationen („Tabspots“)
bei der Game-App bzw. mit einer festgelegten Anzahl von Fragen und Antworten
(„Quizzies“) bei der Quiz-App.
beträgt.
§ 6 Foto-App
schriftliche Zustimmung von Exitbound darf die Foto-App nicht selbst zentraler Gegenstand
einer Veranstaltung, zum Beispiel im Sinne eines Foto-App-Events, sein.
und/oder verbreitet werden. Unzulässig sind insbesondere Fotos, welche gegen das
Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen; hierzu zählen
insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die
Bestimmungen des Jugendschutzes und Datenschutzes, strafbare Handlungen, wettbewerbswidrige
Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten,
Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, sowie pornografische, gewaltverherrlichende,
diskriminierende, rassistische, rechtsextreme oder religiöse Gefühle
verletzende Inhalte.
und gewerbliche Schutzrechte) entgegenstehen könnten, ist der Kunde zur vorherigen
Rechteklärung und Rechteeinholung im für die Erreichung des Vertragszwecks gebotenen
Umfang verpflichtet. Insbesondere wird der Kunde vor jeder Einstellung von Fotos
ins Backend prüfen, ob der Kunde über die notwendigen Rechte zu deren Nutzung im
Rahmen des Vertrages sowohl selbst als auch in Bezug auf die Vertragsdurchführung
durch espoto verfügt. Der Kunde wird Exitbound auf Verlangen die ausreichende Rechteinhaberschaft
bzw. den ausreichenden Rechteerwerb unverzüglich nachweisen.
Wahl gegebenenfalls betroffene Fotos mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder zu
löschen und/oder dem Kunden fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn Exitbound von
Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unter Verstoß gegen die in Absatz 2 enthaltenen
Pflichten Fotos erstellt oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung
nicht offensichtlich unrichtig ist.
es sei denn, dass der Kunde diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Exitbound
von allen Nachteilen frei, welche Exitbound aufgrund der Inanspruchnahme durch
Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen.
insoweit jedoch nicht.
§ 7 Preise, Nebenkosten
unterzeichneten Vertrag sowie gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und
von Exitbound, hilfsweise aus den im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen
Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
Accounts;
Tabspots bzw. Quizzies;
Dienstleistungsverkehr gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle, der
Nebenkosten des Geldverkehrs sowie der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit
diese anfällt.
wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisezeiten sind zu vergüten.
Exitbound getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine
Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu
entrichten. Im Zweifel gelten die von Exitbound für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze
als üblich.
bedingt sind, werden gesondert berechnet.
§ 8 Abrechnung, Zahlung und Verzug
Events und im Modell der offenen Anwendung nach Ablauf der Laufzeit einer offenen Anwendung
(§ 5 Absatz 2), spätestens jedoch ein Jahr nach Aktivierung. Die monatliche Vergütung
für die Foto-App ist im Voraus zu entrichten und wird jeweils zum Monatsersten fällig.
ohne Abzug zahlbar.
Eingang des Überweisungsbetrages.
Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer
Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens
bleibt Exitbound vorbehalten.
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Exitbound
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung anzurechnen.
objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder eine Lastschrift
in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist Exitbound berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Exitbound ist in diesem Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 9 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
werden. Sollen sie verbindlich sein, so bedürfen sie zur ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer
Ereignisse – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten
in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht
rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von Exitbound
oder deren Unterlieferanten eintreten, Probleme mit Produkten Dritter (z.B. Änderungen
oder Ausfälle von Schnittstellen angebundener Drittsoftware) –, welche Exitbound nicht zu
vertreten hat, haftet Exitbound nicht.
erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur
von vorübergehender Dauer ist, ist Exitbound zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des jeweiligen
Einzelvertrages berechtigt. Führen solche Ereignisse zu Hindernissen von vorübergehender
Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich
die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde
nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zum Rücktritt hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils des jeweiligen Einzelvertrages bzw. zur Kündigung des jeweiligen
Einzelvertrages berechtigt.
nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung
nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt, oder der Kunde sich in Zahlungsverzug
befindet. Ein Recht des Kunden zum Rücktritt bzw. zur Kündigung ist in diesen
Fällen jedoch ausgeschlossen.
sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen
Zeitraum.
Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine vom Kunden gesetzte Frist von weniger als
zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind.
Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
von Exitbound aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis
steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch
wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten
Vergütung),
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Exitbound an Dritte abtreten.
§ 11 Beistellungen durch den Kunden
Stellt der Kunde Materialien (z.B. Texte, Grafiken) bei, deren Nutzung Rechte Dritter (z.B.
Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte) entgegenstehen könnten, ist der Kunde zur
vorherigen Rechteklärung und Rechteeinholung im für die Erreichung des Vertragszwecks
gebotenen Umfang verpflichtet. § 6 Absatz 3 Sätze 2 und 3 sowie Absätze 5 und 6 finden
entsprechende Anwendung.
§ 12 Neben- und Mitwirkungsleistungen des Kunden
in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere stellt der Kunde die in seiner Betriebssphäre
liegenden Voraussetzungen sicher, soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung
der Leistungen von Exitbound erforderlich ist.
Kunde wird hierbei alle dem Kunden vorliegenden, für die Beseitigung von Störung erforderlichen
Informationen an Exitbound weiterleiten.
für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet
(z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse,
Notfallplanung).
vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde wird dazu insbesondere Zugangsdaten
und Benutzerdokumentation an einem gesicherten Ort verwahren. Der Kunde
wird außerdem die vom Kunden autorisierten Dritten, die die Software von Exitbound entsprechend
den Bestimmungen des Einzelvertrags nutzen, nachdrücklich auf die Einhaltung
der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Rechts am eigenen Bild, und des Urheberrechts
hinweisen.
§ 13 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung bei Leistungsstörungen
bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund oder Schadensersatz statt der Leistung) sowie
die Minderung der vereinbarten Vergütung müssen stets unter Benennung des Grundes
und mit Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung (üblicherweise zumindest
zwei Wochen) angedroht werden. Erst nach fruchtlosem Fristablauf kann die Beendigung
bzw. Minderung wirksam werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung
entfallen. Wer die Leistungsstörung ganz oder überwiegend selbst zu vertreten hat,
kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
§ 14 Sachmängel
sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche
Qualität.
schuldet, insbesondere die Überlassung der Basis-App;
Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit;
Software außerhalb der vereinbarten Umgebungsbedingungen, der vertragswidrigen
Änderung der Software oder einem Mangel nicht von Exitbound gelieferter Hardware
folgen, soweit dies nicht von Exitbound vertreten ist;
und 381 HGB bzw. im Falle eines Mietvertrages einer Verletzung der unverzüglichen
Mängelanzeige nach § 536c BGB;
grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels
nur geltend machen, wenn Exitbound Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Software übernommen hat;
Deutschland genutzt werden soll, wenn die Software gegen technische Normen,
gesetzliche oder sonstige hoheitliche Bestimmungen verstößt, die im Land des
Kunden oder in einem sonstigen Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in
dem die Software bestimmungsgemäß weiterverkauft oder genutzt werden soll, gelten
und die Exitbound der kannte noch kennen musste; Exitbound ist zur Prüfung der Besonderheiten
ausländischen Rechts nicht verpflichtet; die vorstehenden Beschränkungen
gelten unabhängig davon, ob die Lieferung aufgrund eines Kauf-, Werk-, Mietvertrages
oder einer sonstigen Vereinbarung über die Überlassung der Software erfolgt.
indem der Kunde auftretende Probleme konkret beschreibt, Exitbound umfassend informiert
und Exitbound die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
welche in einem angemessenen Zeitraum nachzuholen ist, dadurch erfolgen, dass Exitbound
Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels im Sinne einer Umgehungslösung
zu vermeiden, soweit und solange dies für den Kunden zumutbar ist. Ein neuer
oder ein vorhergehender Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden
zu übernehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
gemäß Absatz 2 lit. c) für den Fehler nicht verantwortlich ist, trägt der Kunde die
Kosten von Exitbound nach den vereinbarten bzw. üblichen Preisen.
nicht, soweit Exitbound arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen hat.
Mangels, welcher bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, besteht nur dann, wenn Exitbound
den Mangel zu vertreten hat.
Aufwendungen wegen eines von Exitbound zu vertretenden Mangels gilt § 16 (Haftung
von Exitbound).
§ 15 Rechtsmängel
Deutschland keine Rechte Dritter entgegenstehen. Zur Prüfung entgegenstehender
gewerblicher Schutzrechte oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter ist Exitbound
nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Deutschland genutzt werden soll, liegt ein Rechtsmangel wegen eines entgegenstehenden
gewerblichen Schutzrechts oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter nur
vor, wenn Exitbound dieses bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste; die vorstehenden
Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob die Lieferung aufgrund eines Kauf-,
Werk-, Mietvertrages oder einer sonstigen Vereinbarung über die Überlassung Software
erfolgt.
Exitbound die Software derart abändert oder austauscht, dass keine Rechte Dritter mehr
verletzt werden, die Software aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt,
oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschafft.
Urheber-, Marken- oder Patentrechte) an der Software geltend machen. Der Kunde ermächtigt
Exitbound, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht Exitbound
von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche
des Dritten nicht ohne Zustimmung von Exitbound anerkennen. Exitbound wehrt dann die
Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr
dieser Ansprüche verbundenen notwendigen Kosten frei, soweit diese nicht auf
pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Software)
beruhen.
§ 16 Haftung von Exitbound
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung
und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von Exitbound
voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 16 (Haftung von Exitbound) eingeschränkt.
die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
(sog. „Kardinalpflicht). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen
Pflicht ist die Haftung von Exitbound bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss
vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Exitbound haftet bei einfacher Fahrlässigkeit
jedoch höchstens in Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Haftungsgrenzen.
vertragstypische Schäden begrenzt.
rückwirkend in gleichem Umfang für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei
den Verhandlungen zum vorliegenden Vertrag.
verpflichtet ist, ist die Haftung für Datenverlust durch den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt; dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer
Sicherungsmaßnahmen unter Zugrundelegung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
durch den Kunden eingetreten wäre.
Exitbound gegenüber dem Kunden freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer
Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten),
ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Soweit Exitbound
nach Vertragsschluss technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von Exitbound geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung für eine fahrlässige Falschauskunft bzw. -beratung.
gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Exitbound.
von Exitbound wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 17 Verjährung
Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb
der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt
werden;
Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel
in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe
oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt
jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
in den Fällen von Absatz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem
der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
ein.
Fahrlässigkeit und in den in § 16 Absatz 9 (Haftung von espoto) genannten Fällen,
des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB,
II. Basis-App
§ 18 Vertragsgegenstand
(z.B. Google Play Store, Apple App Store) zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, der Vorlagen oder sonstiger
Ausgangsprodukte. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates.
App-Downloadplattform. Exitbound schuldet daher weder den ungehinderten Zugang
des Kunden zur App-Downloadplattform noch übernimmt Exitbound für deren Verfügbarkeit
die Verantwortung. Die Pflichten von Exitbound umfassen nicht die Verfügbarkeiten
der Downloadmöglichkeiten des Betreibers der App-Downloadplattform. Exitbound übernimmt
daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der App-Downloadplattform.
§ 19 Rechte des Kunden an der Basis-App, Umfang der Nutzungsrechtsübertragung
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Wurde dem Kunden das Nutzungsrecht unentgeltlich
eingeräumt, so ist es lediglich schuldrechtlicher Natur und jederzeit durch Exitbound
kündbar.
Das Nutzungsrecht ist auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Basis-App in Verbindung
mit der Nutzung des Backends beschränkt.
und der Gebrauch der Basis-App durch und für Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten,
Application Service Providing, Cloud Services) sowie die Vervielfältigung,
Untersuchung, Analyse und sonstige Nutzung der Basis-App zu gewerblichen
Zwecken sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Exitbound nicht erlaubt.
Rückgabe der Basis-App sowie die Vernichtung aller Kopien der Basis-App sowie deren
Erweiterungen oder die Versicherung des Kunden verlangen, dass die Basis-App einschließlich
aller Kopien vernichtet sind.
§ 20 Vertragsgegenstand
vereinbarten Verfügbarkeit (§ 22) auf Servern Exitbound zur Verfügung.
vereinbarten Umfang und im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (§ 22) zur Verfügung.
der Software, nicht jedoch deren Weiterentwicklung. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet
daher nicht die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte
oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
§ 21 Benutzerkonto
und ein Benutzerkonto anlegen. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind
vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen.
sich nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Exitbound als registrieren lassen.
§ 22 Verfügbarkeit
zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während derer
die Nutzung des Backends aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher
Wartungsarbeiten (§ 23) unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass Exitbound
diese zu vertreten hat.
oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets.
Exitbound übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze
oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen
zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet.
Exitbound übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle
von Netzen oder Servern, auf die Exitbound keinen Einfluss hat.
§ 23 Wartungszeiträume
Das Wartungsfenster von Exitbound liegt zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr MEZ. Den
Zeitpunkt und die genaue Dauer der Arbeiten sowie den konkreten Umfang der Nutzungsbeeinträchtigung
teilt Exitbound dem Kunden drei Arbeitstage (Montag bis Freitag mit Ausnahme
gesetzlicher Feiertage im Bundesland Hessen) im Voraus mit. Die Gesamtdauer
solcher geplanten Wartungsarbeiten darf pro Vierteljahr maximal zwölf Stunden betragen.
§ 24 Schutzrechte von Exitbound am Backend, Umfang der Nutzungsrechte
sowie an sonstigen Gegenständen, die espoto dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung
und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis
der Vertragsparteien ausschließlich espoto zu.
im einzelvertraglich vereinbarten Umfang und ausschließlich zu den vertraglichen Zwecken.
Das Nutzungsrecht ist rein schuldrechtlicher Art und auf die Nutzung in der Bundesrepublik
Deutschland begrenzt. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und auf die Vertragslaufzeit
befristet.
espoto.
§ 26 Vertragsdauer und Kündigung
und der Quiz-App jeweils ein Jahr ab Vertragsschluss. Jede Partei kann den Einzelvertrag
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich die
Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Auch in diesem Falle gilt eine Kündigungsfrist
von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden.
§ 27 Abwicklung nach Kündigung, Löschung von Inhalten
Quiz-App lässt bereits aktivierte Tabspots bzw. Quizzies unberührt.
Inhalte des Kunden, insbesondere Fotos sowie redaktionelle Inhalte, z.B. Tabspots
und Quizzies zu löschen. Die Löschung erfolgt frühestens 21 Kalendertage nach Aufforderung
durch Exitbound an den Kunden die Inhalte zu sichern.
§ 27 Vertragsgegenstand
Auf Wunsch des Kunden nimmt Exitbound unter Verwendung von individuellen Grafiken
und Texten des Kunden Anpassungen der Basis-App (Ziffer II.) (nachfolgend als „White-
Label-App“ bezeichnet) sowie auf besonderen Wunsch zusätzlich auch des Backends (Ziffer
III.) (nachfolgend als „White-Label-Backend“ bezeichnet) vor.
§ 28 Vergütung für Erstellung einer White-Label-App
bei Nutzung der White-Label-App bzw. des White-Label-Backends nach §§ 7 Absatz 2 bestimmt.
§ 29 Abnahme
nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung die Abnahme erklären. Das Abnahmeverfahren
beginnt nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft der angepassten Software durch
Exitbound. Die Einzelheiten der Prüfung, insbesondere auch die Dauer, können einzelvertraglich
geregelt werden.
den Kunden bei dem Abnahmeverfahren, soweit erforderlich.
vertraglichen Vereinbarungen unter konkreter Angabe des Mangels unverzüglich in Textform
mitteilen.
verbleibende Mängel (insbesondere die Abnahme nicht hindernde leichte Mängel)
werden in der Abnahmeerklärung festgehalten und von Exitbound im Rahmen seiner Haftung
für Sach- und Rechtsmängel (§§ 14 und 15) beseitigt.
durch Exitbound keine die Abnahme hindernden Mängel gerügt hat oder
erklärt, obwohl keine die Abnahme hindernden Mängel vorliegen.
Nimmt Exitbound im Auftrag des Kunden Anpassungen an der Basis-App und gegebenenfalls
dem Backend vor, gilt für die Nutzungsrechte an den erzielten Arbeitsergebnissen vorbehaltlich
einer anderslautenden Vereinbarung nichts anderes als für die Nutzungsrechte
an der Basis-App und dem Backend. Insbesondere steht dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht
nach § 19 und das Recht zur Nutzung des Backends nach § 24 zu, Exitbound
das ausschließliche Recht zur weiteren Verwertung der Leistungsergebnisse.
§ 31 Funktionsweise und laufende Nutzung der White-Label-App
White-Label-Backends richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen unter Ziffer I.
und Ziffer III.. § 26 Absätze 1 und 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Vertragslaufzeit
mit der Abnahme der Anpassungen (§ 29) beginnt.
Exitbound über die einschlägigen App-Downloadplattformen (z.B. Google Play Store, Apple
App Store) zur Verfügung stellen. § 18 Absätze 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.
§ 32 Updates
und/oder Störungsbeseitigungen, ist beschränkt. espoto bestimmt die Anzahl
der Updates nach billigem Ermessen. In der Regel stellt espoto Updates für die White-Label-
App bzw. das White-Label-Backend zur Verfügung, sobald Updates für die Basis-App
bzw. das Backend zur Verfügung stehen. Der Kunde hat Anspruch auf Updates nur während
der Laufzeit des Einzelvertrages.
während der gesetzlichen Mängelhaftung keine gesonderte Vergütung berechnet
wird.
erweiterten Funktionsumfang oder sonstige erweiterten Leistungsmerkmale aufweisen,
insbesondere also Upgrades und Major-Updates.
§ 31 Vertragsgegenstand
Exitbound bietet, insbesondere im Zusammenhang mit der Software, verschiedene kostenpflichtige
weitere Leistungen an, insbesondere Beratung, Schulung und Durchführung von
Vorträgen.
§ 32 Leistungserbringung von Exitbound
Die Entscheidung, wo und wie die Leistung erbracht wird, obliegt Exitbound, sofern einzelvertraglich
nicht etwas anderes vereinbart ist. Insbesondere ist Exitbound in der Gestaltung
von Schulungen frei, die Entscheidung über den die Schulung durchführenden Mitarbeiter
bleibt Exitbound vorbehalten.
§ 33 Umfang der Nutzungsrechte
Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, stehen die Nutzungsrechte an den im Zusammenhang
mit der Erbringung der weiteren Leistung überlassenen bzw. eingesetzten Gegenständen,
Dateien, Dokumenten und Schulungsunterlagen ausschließlich Exitbound zu.
Jede nicht vom Zweck des Vertrages gedeckte Nutzungshandlung bedarf der schriftlichen
Zustimmung von Exitbound.
§ 34 Vertragsdauer und Kündigung
Kündigungsfristen. Befristete Verträge enden automatisch nach Ablauf, ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
VI. Schlussbestimmungen
§ 35 Schlussbestimmungen
Rechtsbeziehungen zwischen Exitbound und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG); Art. 12 CISG bleibt unberührt.
von Exitbound Erfüllungsort.
rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen
allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen
der Geschäftssitz von Exitbound. Für Klagen von Exitbound gegen den Kunden gilt zudem
jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Diese Gerichtsstandsvereinbarungen bestimmen
sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen
Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Einzelvertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: November 2021